Staatsangehörigkeit Nicht-EU:
- Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben, müssen Sie bereits im Heimat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum für Deutschland beantragen (D-Visum).
- Die Einreise mit einem „Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum der Kategorie „C“ gültig für 90 Tage) nach Deutschland ist nicht für einen Studienaufenthalt geeignet! Es kann weder in einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken geändert noch verlängert werden. Sie müssen dann auf eigene Kosten in Ihr Herkunftsland zurückreisen und dort das zutreffende Visum beantragen.
- Das nationale Visum der Kategorie „D“ berechtigt auch zu einem Kurzaufenthalt (nicht länger als 90 Tage) in anderen Schengen-Staaten. Wenn Ihr Visum nicht für den gesamten Austauschaufenthalt ausgestellt wird, müssen Sie nach Ihrer Ankunft bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Staatsangehörigkeit Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und USA:
- Es wird kein Einreisevisum benötigt, sondern nur ein Reisepass.
- Für längere Aufenthalte über drei Monate und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Diese müssen Sie nach Einreise bei der Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.
REST-Richtlinie:
- Austauschstudierende aus den Nicht-EU-Ländern, die einen gültigen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken in einem anderen EU-Land (außer Irland und Dänemark) haben, können über die REST-Richtlinie nach Deutschland einreisen. Hier finden Sie mehr Informationen über die benötigten Unterlagen. Die Dokumente werden durch das International Office bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingereicht. Kontaktieren Sie uns bitte diesbezüglich per Email – rubiss@rub.de.
Um ein Einreisevisum oder einen Aufenthaltstitel für Deutschland zu beantragen, benötigen Sie einen Finanzierungsnachweis. Dieser belegt, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt in Deutschland zu finanzieren.