Sowohl in Linie 1 (Gastprofessuren) als auch in Linie 2 (Gastdozenturen) werden vorausgesetzt:
- Einwerbung einer DAAD-Förderung oder Verwendung von Mitteln in ähnlichem Umfang aus anderen Quellen
- mindestens dreimonatiger Aufenthalt an der RUB mit mindestens 6 SWS Lehrverpflichtung (keine Vertretung einer RUB-Professur, sondern „added value“)
- klare inhaltliche Zuordnung zu einem Studiengang
- Beitrag zur Profilierung und Internationalisierung des entsprechenden Studiengangs
- Bereitschaft zu öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten im Themenbereich der Gastprofessur