In Linie 1 (Gastprofessuren) des Universitätsprogramms fördern wir die Einrichtung von Gastlehrstühlen.
Auf einen Gastlehrstuhl werden innerhalb von zwei Jahren mehrere internationale WissenschaftlerInnen berufen. Solche "guest professors" sind in der Regel W2- oder W3-äquivalente ProfessorInnen, mindestens jedoch promoviert.
Bei einer eingeworbenen DAAD-Förderung unterstützt Sie die RUB auf Antrag durch
- Matching Funds = 30% der Gehaltskosten (der vom DAAD geforderte obligatorische Eigenanteil)
- eine Prämie = 5.000 Euro für jede eingeworbene Person
In Linie 2 (Gastdozenturen) unterstützt die Einladung einzelner WissenschaftlerInnen für die Dauer eines Semesters. Diese "guest lecturers" sind ebenfalls mindestens promoviert, in der Regel aber W2- oder W3-äquivalent.
Auch hier unterstützt Sie die RUB im Falle einer erfolgreichen DAAD-Einwerbung auf Antrag durch
- Matching Funds = 10% der Gehaltskosten (obligatorischer Eigenanteil)
- eine Prämie = 5.000 Euro für die eingeworbene Person
Der Hauptunterschied zwischen beiden Förderlinien besteht darin, dass Linie 2 die Einwerbung von Einzelpersonen, Linie 1 hingegen von mehreren Personen, die zum gleichen Studienprogramm beitragen, unterstützt.
Die Antragsformulare finden Sie hier.
Tipp 1: Auch wenn Sie aus anderen Quellen einen DAAD-Gastlehrstuhl oder eine DAAD-Gastdozentur nachbauen, können Sie eine Prämie beantragen. (Matching Funds werden in diesem Falle jedoch nicht gezahlt.)