International Office

Häufig gestellte Fragen – Studienabschlussstipendium

Zähle ich als internationale:r Studierende:r?

Die Studienabschlussstipendien richten sich an sogenannte Bildungsausländer:innen (Studierende, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erlangt haben).

Ich bin Doktorand:in/PhD. Kann ich mich bewerben?

Nein. Unsere Ausschreibung richtet sich ausschließlich an internationale Regelstudierende in grundständigen (Bachelorstudiengänge, Staatsexamen) und Masterstudiengängen. Doktorand:innen/PhD-Student:innen wenden sich bei Fragen zur Finanzierung bitte an die Research School.

Ich bin Austauschstudierende:r. Kann ich mich bewerben?

Nein. Unsere Ausschreibung richtet sich ausschließlich an internationale Regelstudierende in grundständigen (Bachelorstudiengänge, Staatsexamen) und Masterstudiengängen, die also ihr gesamtes Studium an der RUB absolvieren und ihren Abschluss hier erlangen.

Ich bin in meinem ersten Semester. Kann ich mich bewerben?

Nein. Unsere Ausschreibung richtet sich ausschließlich an internationale Regelstudierende, die ihr Studium voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Semester abschließen werden.

Ich werde mich während des Bewilligungszeitraums nicht an der RUB aufhalten. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Bitte beachten Sie, dass für die Auszahlung des Stipendiums ein europäisches Konto mit IBAN und BIC erforderlich ist. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie Ihre Abschlussarbeit extern schreiben. Werden Sie jedoch für Ihre Arbeit bezahlt, können Sie sich nicht bewerben.

Werden die Studienabschlussstipendien jedes Semester angeboten?

Ja, solange uns der DAAD die Mittel dafür zur Verfügung stellt. Die Bewerbungen können in der Regel im Januar und Juli abgegeben werden.

Ich habe bereits ein Stipendium des International Office erhalten. Darf ich mich erneut bewerben?

Sie können maximal zweimal durch ein Studienabschlussstipendium und/oder Corona-Sonderstipendium gefördert werden. Sollten Sie in den vergangenen Semestern eines der Stipendien bereits einmal erhalten haben, so können Sie sich bewerben. Sollten Sie bereits zweimal gefördert worden sein, so können wir Sie leider nicht erneut fördern.

Darf ich mich zur selben Zeit um andere Stipendien bewerben?

Ja. Falls Sie sich für Stipendien anderer Organisationen bewerben möchten oder bereits beworben haben, müssen Sie dies im Anmeldeformular angeben.

Ich bekomme bereits ein anderes Stipendium während des Bewilligungszeitraums. Darf ich mich trotzdem bewerben?

Bitte fragen Sie Ihren Stipendiengeber, ob Sie parallel ein weiteres Stipendium beziehen dürfen. Manche Stipendien können kombiniert werden. Sollten Sie bereits ein anderes Stipendium erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (rubiss@rub.de) und wir prüfen ob eine weitere Förderung durch das Studienabschlussstipendium möglich ist.

Denken Sie bitte daran, dass die Summe aus der gesamten Stipendienrate und Brutto-zuverdienst 1.454€ nicht übersteigen darf.

Ich schreibe meine Abschlussarbeit bei einer Firma und werde dafür bezahlt. Darf ich mich trotzdem bewerben?

Nein. Das Studienabschluss-Stipendium richtet sich an Studierende die eine finanzielle Unterstützung für den Abschluss benötigen. Sie erhalten bereits Geld von der Firma.

Darf ich neben dem Stipendium arbeiten?

Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Die Summe aus Stipendienrate und Brutto-Zuverdienst darf jedoch 1.454€ nicht übersteigen. Das heißt, bei einer monatlichen Stipendienrate von 500€ dürfen Sie noch 954€ brutto im Monat dazu verdienen, einschließlich des Erhaltens eines anderen Stipendiums.

Wer darf das Empfehlungsschreiben für mich verfassen?

Das Empfehlungsschreiben sollte von einem:r Hochschullehrer:in der RUB verfasst werden, dabei kommt es nicht auf den akademischen Titel des Verfassers an. In unserem Moodle-Kurs finden Sie ein Formular, dass Sie an die ausstellende Person schicken können. Das Empfehlungsschreiben darf nicht älter als 3 Monate sein. Weitere Tipps finden Sie in unserem Moodle-Kurs.

Was sollte das Empfehlungsschreiben beinhalten?

Es wäre ideal, wenn Ihr:e Hochschullehrer:in Ihre akademischen Leistungen bewertet und wenn möglich etwas über Ihre persönliche Situation in Deutschland berichtet (bspw. soziales Engagement etc.). In unserem Moodle-Kurs finden Sie ein Formular, dass Sie an die ausstellende Person schicken können. Das Empfehlungsschreiben darf nicht älter als 3 Monate sein.

Ist ein Empfehlungsschreiben ein Pflichtdokument und wer erhält das Schreiben?

Das Empfehlungsschreiben ist Pflicht. Ohne ein Empfehlungsschreiben ist Ihre Bewerbung unvollständig und kann nicht berücksichtigt werden. Das Empfehlungsschreiben kann von der verfassenden Person direkt als PDF an rubiss@rub.de geschickt werden.

Was ist ein Transcript of Records/eine Leistungsübersicht?

Es handelt sich um eine Übersicht Ihrer Noten Ihres aktuellen Studiengangs. Diese Übersicht erhalten Sie über eCampus oder FlexNow (je nach Studiengang). Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich an Ihr zuständiges Prüfungsamt wenden.

Was ist die Bestätigung des Fachbereichs?

Es handelt sich um eine Bestätigung des Prüfungsamts, dass Sie Ihr Studium im entsprechenden Semester abschließen können. Das Formular finden Sie in unserem Moodle-Kurs.

Warum muss ich meine Kontoauszüge einreichen?

Das Stipendium richtet sich vor allem an Studierende, die auf finanzielle Unterstützung während des Studiums angewiesen sind. Um dies zu überprüfen benötigt die Auswahlkommission Einblick in Ihre finanzielle Lage.

Was ist ein Motivationsschreiben und wie verfasse ich es?

In dem Motivationsschreiben haben Sie die Möglichkeit, sich der Auswahlkommission vorzustellen und zu erklären, warum Sie die richtige Person für das Stipendium sind. Das Motivationsschreiben sollte ca. eine Seite lang sein. Weitere Tipps finden Sie in unserem Moodle-Kurs.

Welche Tätigkeiten zählen als gesellschaftliches oder ehrenamtliches Engagement?

Sind Sie in einem Verein oder einer Organisation tätig und unterstützen andere Menschen, den Umwelt- und Naturschutz oder ähnliches, können Sie einen Nachweis über Ihr Engagement der Bewerbung beifügen. Sollten Sie dies tun, ohne in einer Organisation tätig zu sein (z.B. regelmäßige Begleitung von Verwandten oder Bekannten bei Behördengängen als Übersetzer:in), dann können Sie das Formular „Nachweis: gesellschaftliches Engagement“ nutzen. Sie finden dies in unserem Moodle-Kurs. Es sollte sich hierbei nur um Ihr aktuelles Engagement handeln.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an

Rebekka Kirsch, rubiss@rub.de

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