International Office

Finanzierungsnachweis

Um ein Einreisevisum oder einen Aufenthaltstitel für Deutschland zu beantragen oder zu verlängern, benötigen Sie einen Finanzierungsnachweis. Dieser belegt, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt in Deutschland zu finanzieren.

Staatsangehörigkeit Nicht-EU

Sie müssen ab dem 1. Januar 2023 monatlich 934 EUR / 11.208 EUR pro Jahr nachweisen. Dies entspricht der Höhe des BAföG-Förderungshöchstsatzes.

Der Finanzierungsnachweis ist möglich durch:

  • die Eröffnung eines Sperrkontos mit dem entsprechenden Betrag in Deutschland
  • Stipendien, die größtenteils aus deutschen Mitteln bereitgestellt werden
  • eine Verpflichtungserklärung einer in Deutschland gemeldeten Person
  • die Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut in Deutschland
  • ggf. die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern im Heimatland
  • einen Nebenjob

Eine Kombination mehrerer Finanzierungsquellen ist auch möglich.

Staatsangehörigkeit EU/EWR/Schweiz

EU-Studierende müssen eine ausreichende Finanzierung nur glaubhaft machen, nicht nachweisen. Dies erfolgt in der Regel direkt bei der Anmeldung im Bürgerbüro.

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