In Anbetracht der Entwicklungen der Corona-Pandemie ist es erstmals im Erasmus-Programm möglich, dass Studien- oder Praktikumsaufenthalte im Ausland auch als virtuelle oder "Blended Mobility" Lernerfahrungen begonnen und unterstützt werden. Die finanzielle Förderung der Mobilität durch das Erasmus-Mobilitätsstipendium setzt allerdings erst mit dem Zeitpunkt der Reise ins Gastland ein, sei es zum Präsenz- oder Online-Studium. Das bedeutet, dass Sie für die Zeit, während der Sie noch von Deutschland/Ihrem Heimatland aus an den Lehrveranstaltungen der ausländischen Gasthochschule online teilnehmen, keine finanzielle Förderung erhalten, da keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Wenn möglich sollte auf eine im Heimatland absolvierte virtuelle Mobilitätsphase an der Gasteinrichtung im Ausland eine physische Mobilität im Ausland mit der vorgegebenen Mindestdauer von 60 Tagen folgen. Sofern jedoch weiterhin Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie bestehen, kann die physische Mobilitätsphase verkürzt oder gestrichen und durch eine (Verlängerung der) virtuelle(n) Mobilitätsphase ersetzt werden. Auch Unterbrechungszeiten zwischen der virtuellen und der physischen Mobilitätsphase sind zulässig.
Virtuelle Mobilitätsphasen im Heimatland im Zuge einer Blended Mobilität zählen nicht zum Erasmus-Kontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus. Dies gilt nicht für virtuelle, finanziell geförderte Mobilitäten im Rahmen einer Fortführung einer physisch abgebrochenen Mobilität oder im Rahmen einer virtuellen Mobilität im Gastland. Sobald die physische Mobilitätsphase beginnt (erster Tag, an dem Sie im Gastland Ihre Aktivität aufnehmen), sind Sie berechtigt, den regulären Zuschuss für den Auslandsaufenthalt zu erhalten.
Ist es aus coronabedingten Gründen nicht möglich, eine Aufenthaltslänge von mindestens 60 Tagen einzuhalten, bitte mit uns Kontakt aufnehmen, sobald sich eine Verkürzung andeutet, und die Situation schildern. Es können Ausnahmeregelungen getroffen werden, wenn sich die Bedingungen vor Ort z.B. durch komplette Lockdowns o.ä. verschlechtert haben.