Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 29. Februar 23:59 Uhr verlängert!
Geflüchtete Studierende können sich für eine Förderung ab dem zweiten Fachsemester bewerben.
Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 29. Februar 23:59 Uhr verlängert!
Bewerben können sich geflüchtete Studierende,
Personen die als Flüchtling nach Deutschland gekommen sind und einen Aufenthaltsstatus haben, der hier nicht genannt wurde (z.B. noch laufendes Asylverfahren), wenden sich bitte direkt an uns.
Bei einer Einbürgerung oder der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entfällt der Anspruch auf das Stipendium.
*Pflichtdokumente, die in dem Bewerbungsportal hochgeladen werden müssen
**Pflichtdokument, das von der ausstellenden Person direkt an rubiss@rub.de geschickt wird