International Office

Jahresstipendium für geflüchtete Studierende

Geflüchtete Studierende können sich für eine Förderung ab dem zweiten Fachsemester bewerben.

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 29. Februar 23:59 Uhr verlängert!

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich geflüchtete Studierende,

  • die sich zu Beginn des Förderzeitraums mind. im 2. Fachsemester eines Regelstudiums an der Ruhr-Universität Bochum befinden
  • die Bildungsausländer*innen sind (das heißt, Personen die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben)
  • deren Einreise nach Deutschland nicht weiter als fünf Jahre zurückliegt, in Ausnahmen sieben Jahre (siehe FAQs)
  • die einen der folgenden Aufenthaltstitel nachweisen können:
    • §22, §23 Abs. 1,2,4, §23a, §24, §25 Abs. 1,2,3,4,5 AufenthG
    • §60a Abs.2 AufenthG (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung - Duldung)
    • §29, §30, §31, §32, §34 Abs. 1,2 und §36 AufenthG bzw. nachgezogene Familienangehörige (Eltern, Kinder, Ehegatten) von anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen nach der Genfer Konvention und subsidiär Schutzberechtigten, wenn sie zusätzlich den Aufenthaltstitel des Stammberechtigten (des zuerst eingereisten Familienmitglieds) nachweisen können.
  • deren monatliches Einkommen (einschließlich BAföG, ausgenommen Sozialleistungen) bis zu 934 Euro beträgt

Personen die als Flüchtling nach Deutschland gekommen sind und einen Aufenthaltsstatus haben, der hier nicht genannt wurde (z.B. noch laufendes Asylverfahren), wenden sich bitte direkt an uns.

Bei einer Einbürgerung oder der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entfällt der Anspruch auf das Stipendium.

Wie hoch ist die Förderung?

  • bei keinem anderen Einkommen, ausgenommen Sozialleistungen (z.B. Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld,...)
    • 934€/Monat
    • über einen Zeitraum von 12 Monaten
  • bei Einkommen in Höhe von bis zu 934€/Monat (einschließlich BAföG, ausgenommen Sozialleistungen)
    • 300€/Monat
    • über einen Zeitraum von 12 Monaten
  • neben der finanziellen Förderung gibt es ein Stipendienbegleitprogramm mit u.a. Gruppentreffen und individuellen Beratungen.

Welche Dokumente werden für die Bewerbung benötigt?

*Pflichtdokumente, die in dem Bewerbungsportal hochgeladen werden müssen

**Pflichtdokument, das von der ausstellenden Person direkt an rubiss@rub.de geschickt wird

Jetzt bewerben!

Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 29. Februar 23:59 Uhr verlängert!

Bewerben Sie sich hier!

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Fragezeichens.
Häufig gestellte Fragen
Zu den FAQs
Icon-links-VF-B
Stipendien für geflüchtete Studierende
Zurück zur Übersicht
Nach oben