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Personalmobilität
Personalmobilität

Erasmus-Personalmobilität

Erasmus ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.

Der Aufenthalt von Hochschulpersonal kann an einer anderen aufnehmenden Hochschule oder einer sonstigen passenden in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung gefördert werden. Die Dauer der Auslandsaufenthalte kann zwischen 2 Tagen und 2 Monaten betragen, in der Regel werden meist Aufenthalte von etwa einer Woche gefördert.

Mit Personalmobilität (STT) kann Hochschulpersonal aus diesen Bereichen gefördert werden.

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung

Beispielhafte Weiterbildungsformate

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Vorteile eines Erasmus-Aufenthaltes

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Leistungen des Programms

Gefördert werden Reisekosten und Aufenthaltskosten bis maximal zwei Wochen gemäß nach Zielländern gestaffelten EU-Stückkosten.

- Erstattung von Fahrtkosten
- Erstattung von Aufenthaltskosten
- Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fortbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen:

Gruppe 1:
180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

Gruppe 2:
160 Euro am Tag für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Gruppe 3:
140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Republik Nordmazedonien, Serbien

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je nach Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

10 km – 99 km mit 20 Euro
100 km – 499 km mit 180 Euro
500 km – 1.999 km mit 275 Euro
2.000 km – 2.999 km mit 360 Euro
3.000 km – 3.999 km mit 530 Euro
4.000 km – 7.999 km mit 820 Euro
8.000 km und mehr mit 1.500 Euro

Bewerbung und Formalitäten

So nehmen Sie an dem Programm teil:

  • Stimmen Sie die Inhalte, mögliche Ziele und grobe Zeitplanung grundsätzlich zunächst mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten ab.
  • Suchen Sie sich die zu Ihren Interessen passende Zieluniversität bzw. das Unternehmen aus und stellen den Kontakt zu Ihrem Gegenpart her. Das International Office kann Sie dabei unterstützen.
  • Reichen Sie das Formular "Mobility Agreement" über Ihren Vorgesetzten beim International Office ein.
  • Nach der Bewilligung durch das International Office unterzeichnen Sie das "Grant Agreement".
  • Nach dem Aufenthalt reichen Sie eine Bestätigung der Gastinstitution (Confirmation of Stay) ein und füllen innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Mobilitätsphase eine EU Survey-Online-Umfrage aus.

Tipps und Infos

Die ERASMUS+ Personalmobilität ist kein 1:1-Austauschprogramm. Die grundsätzliche Bereitschaft, auch einen Gegenbesuch zu empfangen, sollte aber vorhanden sein. Beachten Sie, dass Sie entsprechende Sprachkenntnisse haben müssen, um Ihren Weiterbildungsaufenthalt sinnvoll durchführen zu können. Vergessen Sie nicht, eine Regelung zur Freistellung o.ä. mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten zu treffen.

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